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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 11145/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,9432
OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 11145/04.OVG (https://dejure.org/2005,9432)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.11.2005 - 8 C 11145/04.OVG (https://dejure.org/2005,9432)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04.OVG (https://dejure.org/2005,9432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Gutachten bezüglich der Aufstellung eines Bebauungsplanes

  • Judicialis

    VwGO § 151; ; VwGO § 162; ; VwGO § 165; ; JVEG § 8; ; JVEG § 12; ; JVEG § 12 Abs. 1; ; JVEG § 12 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1689
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 11145/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können im Verwaltungsprozess die Kosten für private Sachverständige nur - ausnahmsweise - dann als notwendig anerkannt werden, wenn die Partei andernfalls nicht in der Lage ist, ihren Rechtsstandpunkt zu vertreten, wobei der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen ist: Die Prozesssituation muss die gutachterliche Stellungnahme herausfordern und deren Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2001, NVwZ 2001, 919).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 10 E 78/94

    Entscheidung über Kosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Privatgutachten eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 11145/04
    Ein strenger, den Gesichtspunkt sparsamer Prozessführung beachtender Maßstab ist insbesondere auch deshalb geboten, weil andernfalls ein Verfahrensbeteiligter das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter unkalkulierbar erhöhen könnte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. August 1977, OVGE 33, 90 [93]; VGH BW, Beschluss vom 28. Juni 1996, VBl BW 1996, 375).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07

    Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.11.2005 - 8 C 11145/04 -, NJW 2006, 1689.

    OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2001 - 7 E 747/99 -, a.a.O.; Bay.VGH, Beschluss vom 26.7.2000 - 22 C 00.1767 -, NVwZ-RR 2001, 69, m.w.N.; Neumann, a.a.O., § 162 Rn. 41; Olbertz, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann, VwGO, Stand: September 2007, § 162 Rn. 29; a.A. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.11.2005 - 8 C 11145/04 -, a.a.O.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11

    Berichtigung eines Kostenausspruchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen

    Ein strenger, den Gesichtspunkt sparsamer Prozessführung beachtender Maßstab ist auch deshalb geboten, weil andernfalls ein Verfahrensbeteiligter das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter unkalkulierbar erhöhen könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04-, ESOVGRP).

    Aber auch dem Beklagten (oder - wie hier - dem Antragsgegner) oder einem beigeladenen Vorhabenträger ist es nicht von vornherein und aus grundsätzlichen Erwägungen verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (so: BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 10010/07 - [Flughafen Berlin-Schönefeld], juris, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04.OVG - [Erläuterung eines im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachtens], ESOVGRP; anders: BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663 und juris, Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, NVwZ-RR 2011, 664 und juris, Rn. 20 f.).

  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Ein strenger, den Gesichtspunkt sparsamer Prozessführung beachtender Maßstab ist auch deshalb geboten, weil andernfalls ein Verfahrensbeteiligter das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter unkalkulierbar erhöhen könnte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NJW 2006, 1689).

    Aber auch dem Beklagten oder einem beigeladenen Vorhabenträger ist es nicht verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (so BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07, 4 KSt 1010/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 2006, 1689; anders: BayVGH, NVwZ-RR 2010, 663; HessVGH, NVwZ-RR 2011, 664).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2011 - 1 E 10470/11

    Kosten für die Heranziehung eines Geologen als Sachbeistand im Gerichtsverfahren

    Notwendig sind Aufwendungen für einen Sachbeistand daher dann, wenn aus Sicht eines verständigen Beteiligten die vertraglich zwischen den Beteiligten und dem Sachbeistand vereinbarte Vergütung erforderlich war, um einen adäquat qualifizierten Sachverständen zur Übernahme des Auftrages zu bewegen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2005, 8 C 11145/04.OVG; OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2008, 8 E 1152/07).

    Allerdings können die im JVEG vorgesehenen Vergütungen einen Anhaltspunkt für die dem Gericht obliegenden Beurteilung der Frage geben, ob die entstandenen Kosten als notwendig angesehen werden können (vgl.: BayVGH, B.v. 26.07.2000, 22 C 00.1767 -wie hier-; OVG RP, B.v. 23.11.2005, 8 C 11145/04.OVG -wonach sich die Höhe der erstattungsfähigen Kosten grundsätzlich nach dem JVEG richtet-, OVG RP, B. v. 28. April 1999, 7 E 10787/99.OVG, -wonach die notwendigen Kosten in Anlehnung an das ZSEG zu ermitteln waren- und OVG NRW, B.v. 04.01.2008, 8 E 1152/07 -jede Berücksichtigung des JVEG ablehend-).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2006 - 4 O 332/05

    Kostenerstattung, Kalkulator, Kalkulation, Gutachten, Privatgutachten

    Der Beklagte kann sich insoweit nicht auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 26. Februar 1997 - 5 S 1743/95 - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11. Januar 2005 - 8 C 11145/04 -, zit. nach JURIS) berufen.
  • VG Würzburg, 11.04.2019 - W 2 M 19.232

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Besprechungen mit dem Rechtsanwalt und

    Ein strenger, den Gesichtspunkt sparsamer Prozessführung beachtender Maßstab ist auch deshalb geboten, weil andernfalls ein Verfahrensbeteiligter das Kostenrisiko zu Lasten anderer Beteiligter unkalkulierbar erhöhen könnte (vgl. OVG Koblenz, NJW 2006, 1689).
  • VG München, 16.12.2014 - M 9 M 13.5788

    Keine Übernahme der Kosten für ein privates Sachverständigengutachten

    Zwar wäre eine Mitwirkung des Sachverständigen, die nicht über eine bloße Ergänzung und Erläuterung etwaiger Unklarheiten des im Verwaltungsverfahren vorgelegten Gutachtens hinausgeht, nicht zur Rechtsverteidigung notwendig; denn sie wäre noch der Erfüllung der im bauaufsichtlichen Verfahren dem Bauherrn obliegenden Pflicht zum ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zuzurechnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 23.11.2005 - 8 C 11145/04 -, NJW 2006, 1689).
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